1772-12-14 Tausch und Vereinbarung über Hausrechte zwischen Joseph Clausen auf dem Biel und seinem Schwager Johann Briw
- 10. Nov. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Dez. 2025
Originaltitel des Dokuments
merdt unt ibereinkomnus wegen gewisen hausrechten so geschechen von joseff glausen auf dem biel unt seinem schwager johan briw
Besonderes zur Schrift
Kurrentschrift.
Bild des Dokumentinhalts




Transliteration des Textes
Titelseite
merdt unt iberein
komnus wegen ge
wisen hausrechten
so geschechen von
joseff glausen auf
dem biel unt seinem
schwager johan briw
beidte von Ernen
wie ihnen zuo sehen
Seite 2
Rechnung so geschechen anno 1772 den 14ten
tag christmonath auf begehren der ehrsamen undt
bescheitene mannren joseph glausen von der Burgschafft
Ernen undt sein schwager johan breiw schaffent in nahmen
seiner hausfrauwen annä mariä glausen auch von der
burgschaft Ernen wegen gewisen hausrechtenen
wie sie mit einandtren seindt iber eins komen wie folget
Erstlich gibt der gemelte Johan breiw in nahmen seiner
hausfrauw dem joseph glausen sein hausrechte ihm haus auf
der fluo was Er von seinem schwar johan math glausen
undt seinem Etthren Johanes glausen nach rath
undt farth mechte ererbet haben nach luth der Schatzung
welche ist gemacht wordten anno 1771 – 32 Pfund batz 4
Item gibt der gemelte Johan breiw in nahmen seiner hausfrauw
dem obigen Joseph glausen im haus auf dem biel was sie
von ihrem Ethren johanes glausen mechte erbet
haben nach lutt der schatzung welche im obigen Jahr ist
geschechen fir ------ Pfund 24 :
Item was sein hausfrauw noch hat ererb von ihrem vatter
Johan mathe glausen auch im obigen haus sampt den 2 stelle
ihre rechten nemlich in dem kuoestall unter dem spicher oder
Stadtel undt kleine schaffstalle auch dabey nach rath undt barth
wie die hausrechte taxiert -------- 30 Pfund 11 ½ Batzen
Item gibt der obige johan briw in nahmen seiner haus-
frauw der halbe theil spicher ihrer rechte auf dem wasen
bey nesiers haus taxiert --------5 Pfund
Seite 3
Item gibt der gemelte hans breiw im rechten wohn haus
auf dem biell der halbe theill in einem schaft taxiert 2 Pf. 3 bz.
Macht alles zuosamen was der obgemelte johanes breiw
in nahmen seiner haus frauw seinem obgen schwager joseph
glausen gibt ------------ 94 Pf. 3 bz
an die gemelte 94 Pf. undt 5 batzen gibt der gemelte
Joseph glausen seinem schwager an zahlung sein theil haus
rechte zuo nidteren in martin znidtrist haus gleich wie
Er das selbe von seiner muotter mechte erbet haben
nach lutt der schatzung --------- 95 Pfund
Walleser Warung
so bleibt der obige johan breiw dem joseph glausen noch schultig
8 ½ batzen welche am obigen tag seint bezahlt wordten
mithin sie beidte einandtren um das obige quitieren
undt ledtig sprechent für sich unt ihre nach komente undt
inskünftig noch der Einte noch der antre um das obige
zuo ersuochen haben noch durch sich noch durch antre Per-
sohnen
Ich joseph guntren bekenne wie oben
stett
Seite 4
Es soll auch zuo wisen sein das der kuoe gadten
undter dem stadtell undt spicher bey weibell glausen
haus der halbe theill sey zuo dem rechten von haus
geschatzet wordten
Ich joseph guntren bekenne
wie oben stett
Vereinfachter Text
Tausch und Vereinbarung über Hausrechte zwischen Joseph Clausen auf dem Biel und seinem Schwager Johann Briw
14. Dezember 1772
Abrechnung erstellt auf Begehren der ehrbaren und bescheidenen Männer Joseph Clausen und seinem Schwager Johann Briw[1], handelnd im Namen seiner Ehefrau Anna Maria Clausen[2], alle von Ernen. Sie sind wegen gewissen Hausrechten wie folgt übereingekommen:
Erstens gibt Johann Briw im Namen seiner Ehefrau dem Joseph Clausen seine Hausrecht im Haus auf der Flüh, welche er (bzw. seine Ehefrau) von seinem Schwiegervater Johann Matthäus Clausen und dessen Bruder Johann Clausen als Nachlass geerbt hat. Nach der Schätzung von 1771 geschätzt auf 32 Pfund und 4 Batzen.
Zweitens gibt Johann Briw im Namen seiner Frau Joseph Clausen im Haus auf dem Biel, was sie von ihrem Onkel Johann Clausen geerbt hat, geschätzt auf 24 Pfund.
Ebenfalls was seine Frau von ihrem Vater Johann Mattäus Clausen im genannten Haus geerbt hat mitsamt den 2 Stallrechte, nämlich im Kuhstall unter dem Speicher und den kleinen Schafstall, taxiert auf 30 Pfund 11½ Batzen.
Item gibt Johann Briw im Namen seiner Frau die Rechte auf den halben Teil des Speichers bei Nessiers Haus, taxiert auf 5 Pfund.
Weiter gibt Hans (Johann) Briw im Wohnhaus rechts auf dem Biel die Hälfte des Schranks, taxiert auf 2 Pfund 3 Batzen.
Alles zusammen, was Johann Briw im Namen seiner Frau seinem Schwager Joseph Clausen gibt mach 94 Pfund 3 Batzen.
Für die genannten 94 Pfund und 5 Batzen gibt Joseph Clausen seinem Schwager an Zahlung seinen Anteil an den Hausrechten im Haus von Martin Znidrisch[3] in Niederernen, welches jener von seiner Mutter geerbt hat, laut Schätzung 95 Pfund Walliser Währung.
So bleibt Johann Briw dem Joseph Clausen noch 8½ Batzen schuldig. Diese sind gleichentags bezahlt worden. Beide quittieren gegenseitig für sich und ihre Nachkommen.
Ich, Joseph Guntren bekenne wie es oben steht.
Es soll auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Hälfte des Kuhstalls unter dem Stadel beim Weibel Clausen Haus anlässlich der Schatzung den Hausrechten zugeordnet worden ist.
Ich, Joseph Guntren bekenne wie es oben steht.
[1] Johann Josef Briw (1736-1799), Sohn des Johann Briw (ein Bruder meines Urururururgrossvaters) und der Maria Wellig, gestorben im Kampf gegen die Franzosen bei Lax.
[2] Anna Maria Clausen (1733-1803), Schwester des obgenannten Joseph Clausen und Ehefrau von Johann Josef Briw
[3] Martin Znidrisch (gest. 1731) war wahrscheinlich der Vater der Mutter von Joseph Clausen (Anna Maria Znidrisch)




Kommentare