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1772-12-14 Tausch und Vereinbarung über Hausrechte zwischen Joseph Clausen auf dem Biel und seinem Schwager Johann Briw

  • 10. Nov. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Dez. 2025

Originaltitel des Dokuments

merdt unt ibereinkomnus wegen gewisen hausrechten so geschechen von joseff glausen auf dem biel unt seinem schwager johan briw


Besonderes zur Schrift

Kurrentschrift.


Bild des Dokumentinhalts

Transliteration des Textes

Titelseite

merdt unt iberein

komnus wegen ge

wisen hausrechten

so geschechen von

joseff glausen auf

dem biel unt seinem

schwager johan briw

beidte von Ernen

wie ihnen zuo sehen


Seite 2

Rechnung so geschechen anno 1772 den 14ten

tag christmonath auf begehren der ehrsamen undt

bescheitene mannren joseph glausen von der Burgschafft

Ernen undt sein schwager johan breiw schaffent in nahmen

seiner hausfrauwen annä mariä glausen auch von der

burgschaft Ernen wegen gewisen hausrechtenen

wie sie mit einandtren seindt iber eins komen wie folget

Erstlich gibt der gemelte Johan breiw in nahmen seiner

hausfrauw dem joseph glausen sein hausrechte ihm haus auf

der fluo was Er von seinem schwar johan math glausen

undt seinem Etthren Johanes glausen nach rath

undt farth mechte ererbet haben nach luth der Schatzung

welche ist gemacht wordten anno 1771 – 32 Pfund batz 4

Item gibt der gemelte Johan breiw in nahmen seiner hausfrauw

dem obigen Joseph glausen im haus auf dem biel was sie

von ihrem Ethren johanes glausen mechte erbet

haben nach lutt der schatzung welche im obigen Jahr ist

geschechen fir ------ Pfund 24 :

Item was sein hausfrauw noch hat ererb von ihrem vatter

Johan mathe glausen auch im obigen haus sampt den 2 stelle

ihre rechten nemlich in dem kuoestall unter dem spicher oder

Stadtel undt kleine schaffstalle auch dabey nach rath undt barth

wie die hausrechte taxiert -------- 30 Pfund 11 ½ Batzen

Item gibt der obige johan briw in nahmen seiner haus-

frauw der halbe theil spicher ihrer rechte auf dem wasen

bey nesiers haus taxiert --------5 Pfund


Seite 3

Item gibt der gemelte hans breiw im rechten wohn haus

auf dem biell der halbe theill in einem schaft taxiert 2 Pf. 3 bz.

Macht alles zuosamen was der obgemelte johanes breiw

in nahmen seiner haus frauw seinem obgen schwager joseph

glausen gibt ------------ 94 Pf. 3 bz

an die gemelte 94 Pf. undt 5 batzen gibt der gemelte

Joseph glausen seinem schwager an zahlung sein theil haus

rechte zuo nidteren in martin znidtrist haus gleich wie

Er das selbe von seiner muotter mechte erbet haben

nach lutt der schatzung --------- 95 Pfund

Walleser Warung

so bleibt der obige johan breiw dem joseph glausen noch schultig

8 ½ batzen welche am obigen tag seint bezahlt wordten

mithin sie beidte einandtren um das obige quitieren

undt ledtig sprechent für sich unt ihre nach komente undt

inskünftig noch der Einte noch der antre um das obige

zuo ersuochen haben noch durch sich noch durch antre Per-

sohnen

 

Ich joseph guntren bekenne wie oben

stett


Seite 4

Es soll auch zuo wisen sein das der kuoe gadten

undter dem stadtell undt spicher bey weibell glausen

haus der halbe theill sey zuo dem rechten von haus

geschatzet wordten

 

Ich joseph guntren bekenne

wie oben stett



Vereinfachter Text

Tausch und Vereinbarung über Hausrechte zwischen Joseph Clausen auf dem Biel und seinem Schwager Johann Briw

14. Dezember 1772

Abrechnung erstellt auf Begehren der ehrbaren und bescheidenen Männer Joseph Clausen und seinem Schwager Johann Briw[1], handelnd im Namen seiner Ehefrau Anna Maria Clausen[2], alle von Ernen. Sie sind wegen gewissen Hausrechten wie folgt übereingekommen:

 

Erstens gibt Johann Briw im Namen seiner Ehefrau dem Joseph Clausen seine Hausrecht im Haus auf der Flüh, welche er (bzw. seine Ehefrau) von seinem Schwiegervater Johann Matthäus Clausen und dessen Bruder Johann Clausen als Nachlass geerbt hat. Nach der Schätzung von 1771 geschätzt auf 32 Pfund und 4 Batzen.

Zweitens gibt Johann Briw im Namen seiner Frau Joseph Clausen im Haus auf dem Biel, was sie von ihrem Onkel Johann Clausen geerbt hat, geschätzt auf 24 Pfund.

Ebenfalls was seine Frau von ihrem Vater Johann Mattäus Clausen im genannten Haus geerbt hat mitsamt den 2 Stallrechte, nämlich im Kuhstall unter dem Speicher und den kleinen Schafstall, taxiert auf 30 Pfund 11½ Batzen.

Item gibt Johann Briw im Namen seiner Frau die Rechte auf den halben Teil des Speichers bei Nessiers Haus, taxiert auf 5 Pfund.

Weiter gibt Hans (Johann) Briw im Wohnhaus rechts auf dem Biel die Hälfte des Schranks, taxiert auf 2 Pfund 3 Batzen.

Alles zusammen, was Johann Briw im Namen seiner Frau seinem Schwager Joseph Clausen gibt mach 94 Pfund 3 Batzen.

 

Für die genannten 94 Pfund und 5 Batzen gibt Joseph Clausen seinem Schwager an Zahlung seinen Anteil an den Hausrechten im Haus von Martin Znidrisch[3] in Niederernen, welches jener von seiner Mutter geerbt hat, laut Schätzung 95 Pfund Walliser Währung.

 

So bleibt Johann Briw dem Joseph Clausen noch 8½ Batzen schuldig. Diese sind gleichentags bezahlt worden. Beide quittieren gegenseitig für sich und ihre Nachkommen.

 

Ich, Joseph Guntren bekenne wie es oben steht.

 

Es soll auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Hälfte des Kuhstalls unter dem Stadel beim Weibel Clausen Haus anlässlich der Schatzung den Hausrechten zugeordnet worden ist.

 

Ich, Joseph Guntren bekenne wie es oben steht.


[1] Johann Josef Briw (1736-1799), Sohn des Johann Briw (ein Bruder meines Urururururgrossvaters) und der Maria Wellig, gestorben im Kampf gegen die Franzosen bei Lax.

[2] Anna Maria Clausen (1733-1803), Schwester des obgenannten Joseph Clausen und Ehefrau von Johann Josef Briw

[3] Martin Znidrisch (gest. 1731) war wahrscheinlich der Vater der Mutter von Joseph Clausen (Anna Maria Znidrisch)





 
 
 

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