1865-04-30 Übertragung eines Schuldscheins
- 16. Aug. 2025
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Originaltitel des Dokuments
(kein)
Besonderes zur Schrift
Schöne Kurrentschrift
(Titelseite: andere Schrift, verblasst, kaum leserlich, schwacher Kontrast, sind whs. nur Notizen zu den innen stehenden Schulden.)
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Transliteration des Textes
Georg Siber
Fam Jensch ff. 103
Fam Mettige 67
Franz Pfefferle 46
(neue Seite)
Im Jahr tausend achthundert fünf und sechszig
den dreissigsten April ist vor dem in Ernen
wohnenden Notar Anton Imhof in dessen Wohnung
daselbst erschienen der in Filet wohnende Georg
Sieber, Sohn einst Georgs von Ernen, welcher dem in
Ernen wohnhaften Herrn Krämer Anton Clausen
Sohn einst Alexanders abtritt einen Schuldtitel von
achthundert Franken stipulirt von Herrn No-
tar Franz Hildebrand Soessen (?) am fünfundzwan-
zigsten März geb hin gegen Johann Joseph Schmid
Nagler in Mörel. Diese Summme wird bezahlt:
1° Durch Kompensation einer Summe von fünfhun-
dert und achtzig Franken, welche Cedent[1] dem Cessio
nar[2] und dessen Bruder Leo Clausen schuldet.
2° Durch Anweisungen welche Cedent annimmt: näm-
lich eines Guthabens von hundert drei und sechszig
Franken an Franz Jmhof in Ausserbin und ei-
nes anderen von sieben und sechszig Franken
an Franz Mattig, Sohn Alexanders in Gren-
giols. Hiemit gibt Georg Sieber dem H. Anton
Clausen und vice versa (lat.) vollständige Quittung.
(neue Seite)
Obiges wurde den Parteien verlesen in Beisein
der hinzu berufenen Zeugen johann Joseph Imhof
in Bister und Franz joseph Clausen, Sohn Josephs
in Ernen wohnhaft. Unterzeichnet: Georg
Siber. Anton Clausen, Johann Imhof. Franz Jo-
seph Clausen. Anton Imhof, Notar. Für gleichlau-
tende Abschrift: Anton Imhof, Notar
[1] Ein Zedent (Cedent) ist eine Partei, die eine vertragliche Verpflichtung oder ein Risiko an eine andere Partei überträgt.
[2] Zession ist die Übertragung einer Forderung aus dem Vermögen des ursprünglichen Gläubigers (des Zedenten) in das Vermögen eines anderen (des Zessionars). Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten.
Vereinfachter Text
Georg Siber
Franz Jensch ff. 103
Franz Mettige 67
Franz Pfefferle 46
(neue Seite)
Am 30. April 1865 ist vor Notar Anton Imhof in Ernen der in Filet wohnende Georg Sieber, Sohn des verstorbenen Georg Sieber von Ernen erschienen. Er tritt an den Krämer Anton Clausen, Sohn des verstorbenen Alexander Clausen einen Schuldtitel von 800 Fr. ab. Der Schuldtitel wurde von Notar Franz Hildebrand Soeien (?) am 25. März gegen Johann Joseph Schmid, Nagler in Mörel aufgesetzt.
Damit bezahlt Georg Sieber (Zendent) dem Anton Clausen (Zessionar) 580 Fr., welche Georg dem Anton und seinem Bruder Leo schuldet.
Georg Sieber übernimmt weiter die Schuld von 163 Fr., welche er Franz Imhof wird bezahlen müssen.
Ebenso eine Schuld von 67 Fr. welche er dem Franz Mattig wird bezahlen müssen.
Hiermit quittiert Georg Sieber dem Anton Clausen und vice versa.
Obiges wurde den Parteien verlesen im Beisein der hinzu gerufenen Zeugen
Johann Joseph Imhof in Bister und
Franz Joseph Clausen, Sohn Josephs in Ernen wohnhaft.
Unterzeichnet:
Georg Sieber
Anton Clausen
Johann Imhof
Franz Joseph Clausen
Anton Imhof, Notar.
Für gleichlautende Abschrift: Anton Imhof, Notar
Übersicht
Johann Joseph Schmid aus Mörel ist dem Georg Sieber 800 Fr. schuldig.
Georg Sieber übergibt diesen Schuldtitel 800 Fr. an Anton Clausen.
Damit bezahlt er seine Schulden von 580 Fr. welche dem Anton Clausen und dessen Bruder Leo schuldet.
Georg Sieber übernimmt die Schuld von 163 Fr. von Anton Clausen gegenüber Franz Imhof.
Georg Sieber übernimmt die Schuld von 67 Fr. von Anton Clausen gegenüber Franz Mattig.
(580 + 163 + 67 = 810)




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