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1865-04-30 Übertragung eines Schuldscheins

  • 16. Aug. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

(kein)

 

Besonderes zur Schrift

Schöne Kurrentschrift

(Titelseite: andere Schrift, verblasst, kaum leserlich, schwacher Kontrast, sind whs. nur Notizen zu den innen stehenden Schulden.)


Bild des Dokumentinhalts


Transliteration des Textes

Georg Siber

Fam Jensch ff. 103

Fam Mettige 67

Franz Pfefferle 46

 

(neue Seite)

 

Im Jahr tausend achthundert fünf und sechszig

den dreissigsten April ist vor dem in Ernen

wohnenden Notar Anton Imhof in dessen Wohnung

daselbst erschienen der in Filet wohnende Georg

Sieber, Sohn einst Georgs von Ernen, welcher dem in

Ernen wohnhaften Herrn Krämer Anton Clausen

Sohn einst Alexanders abtritt einen Schuldtitel von

achthundert Franken stipulirt von Herrn No-

tar Franz Hildebrand Soessen (?) am fünfundzwan-

zigsten März geb hin gegen Johann Joseph Schmid

Nagler in Mörel. Diese Summme wird bezahlt:

1° Durch Kompensation einer Summe von fünfhun-

dert und achtzig Franken, welche Cedent[1] dem Cessio

nar[2] und dessen Bruder Leo Clausen schuldet.

2° Durch Anweisungen welche Cedent annimmt: näm-

lich eines Guthabens von hundert drei und sechszig

Franken an Franz Jmhof in Ausserbin und ei-

nes anderen von sieben und sechszig Franken

an Franz Mattig, Sohn Alexanders in Gren-

giols. Hiemit gibt Georg Sieber dem H. Anton

Clausen und vice versa (lat.) vollständige Quittung.

 

(neue Seite)

 

Obiges wurde den Parteien verlesen in Beisein

der hinzu berufenen Zeugen johann Joseph Imhof

in Bister und Franz joseph Clausen, Sohn Josephs

in Ernen wohnhaft. Unterzeichnet: Georg

Siber. Anton Clausen, Johann Imhof. Franz Jo-

seph Clausen. Anton Imhof, Notar. Für gleichlau-

tende Abschrift: Anton Imhof, Notar


[1] Ein Zedent (Cedent) ist eine Partei, die eine vertragliche Verpflichtung oder ein Risiko an eine andere Partei überträgt.

[2] Zession ist die Übertragung einer Forderung aus dem Vermögen des ursprünglichen Gläubigers (des Zedenten) in das Vermögen eines anderen (des Zessionars). Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten.


Vereinfachter Text

Georg Siber

Franz Jensch ff. 103

Franz Mettige 67

Franz Pfefferle 46

 

(neue Seite)

 

Am 30. April 1865 ist vor Notar Anton Imhof in Ernen der in Filet wohnende Georg Sieber, Sohn des verstorbenen Georg Sieber von Ernen erschienen. Er tritt an den Krämer Anton Clausen, Sohn des verstorbenen Alexander Clausen einen Schuldtitel von 800 Fr. ab. Der Schuldtitel wurde von Notar Franz Hildebrand Soeien (?) am 25. März gegen Johann Joseph Schmid, Nagler in Mörel aufgesetzt.

 

Damit bezahlt Georg Sieber (Zendent) dem Anton Clausen (Zessionar) 580 Fr., welche Georg dem Anton und seinem Bruder Leo schuldet.

Georg Sieber übernimmt weiter die Schuld  von 163 Fr., welche er Franz Imhof wird bezahlen müssen.

Ebenso eine Schuld von 67 Fr. welche er dem Franz Mattig wird bezahlen müssen.

 

Hiermit quittiert Georg Sieber dem Anton Clausen und vice versa.

 

Obiges wurde den Parteien verlesen im Beisein der hinzu gerufenen Zeugen

Johann Joseph Imhof in Bister und

Franz Joseph Clausen, Sohn Josephs in Ernen wohnhaft.

Unterzeichnet:

 

Georg Sieber

Anton Clausen

Johann Imhof

Franz Joseph Clausen

Anton Imhof, Notar.

 

Für gleichlautende Abschrift: Anton Imhof, Notar

 

Übersicht

Johann Joseph Schmid aus Mörel ist dem Georg Sieber 800 Fr. schuldig.

Georg Sieber übergibt diesen Schuldtitel 800 Fr. an Anton Clausen.

Damit bezahlt er seine Schulden von 580 Fr. welche dem Anton Clausen und dessen Bruder Leo schuldet.

Georg Sieber übernimmt die Schuld von 163 Fr. von Anton Clausen gegenüber Franz Imhof.

Georg Sieber übernimmt die Schuld von 67 Fr. von Anton Clausen gegenüber Franz Mattig.

(580 + 163 + 67 = 810)

 
 
 

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