top of page

1851-11-13 Obligation zu Gunsten der Gemeinde Ernen wider Cresentia Jost

  • 30. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

Obligation von 77 n. Fr. und 30 Cents zu Gunsten der Gemeinde Ernen wider Cresenz Jost, Gattin Cyprians Clausen v. Ernen

Besonderes zur Schrift

Schöne Kurrentschrift, Autor: Anton Imhof


Bild des Dokumentinhalts


Transliteration des Textes

Obligation

von 77 n. Fr. 30 Cents

zu Gunsten

der Gemeinde Ernen

wider

Cresenz Jost, Gattin Cyprians

Clausen v. Ernen

1851

 

(neue Seite)

 

Im Jahr tausend achthundert ein und fünfzig, den dreizehnten

Wintermonat, ist vor dem zu Ernen wohnenden Schreiber Anton

Imhof, im Hause der Brüder Imhof im obern Hengert daselbst

erschienen Cyprian, Sohn weiland Franz Clausen, wohnend in Ernen,

handelnd und sich stark tragend für seine Gattin Cresenz, Tochter

weiland Hildebrands Jost wohnhafte in Ernen, welcher im Namen

er handelt, bekennt zu schulden der Gemeinde Ernen, vertreten

durch deren in Ernen wohnenden Vize Präsidenten Johann Joseph,

Sohn weiland Moritz Weingärtner, die Summe von vierzig

alten Pfunden oder sieben und siebenzig Franken dreissig

Centimes neuer Währung, herkommend von Hildebrand

Jost, dem Vater der Schuldnerin. Freie Satzung für Zins

von fünf durch hundert und Kapital wird gegeben auf eine Gut

gelegen im Feldji, Geschnitt Ernen, der Cresenz Jost gehörig,

grenzend: morgens und mitternachts an Alexander Clausen;

mittags an Viktor Jost; abends an die Kinder weiland Georgs

Siber.

Also geschehen in ob erwähnter Zeit und Ort, und den Parteien

vorgelesen in Beisein der hinzugebetenen Zeugen, Aloys, Sohn

weiland Aloys Clausen und Alexander Michel, beide wohnend

in Ernen.

folgen die Unterschriften

           für gleichlautende Abschrift:

                                                                           Anton Imhof Schreiber


 



Vereinfachter Text

Obligation von 77 neuen Fr. und 30 Cents zu Gunsten der Gemeinde Ernen wider Cresentia Jost, Gattin von Cyprian Clausen von Ernen

1851

 

Am 13. November 1851 sind vor dem in Ernen wohnenden Schreiber Anton Imhof, im Hause der Brüder Imhof im obern Hengert erschienen:

Cyprian, Sohn des verstorbenen Franz Clausen, wohnend in Ernen, handelnd für seine Gattin Cresentia, Tochter des verstorbenen Hildebrand Jost wohnhaft in Ernen,

bekennt zu schulden der Gemeinde Ernen, vertreten durch den in Ernen wohnenden Vize Präsidenten

Johann Joseph, Sohn des verstorbenen Moritz Weingärtner,

die Summe von vierzig alten Pfund oder 77.30 Franken neuer Währung, herkommend von Hildebrand Jost, dem Vater der Schuldnerin. Freie Satzung für 5 % Zins und Kapital wird gegeben auf ein Gut gelegen im Feldji in der Gemeinde Ernen, der Cresentia Jost gehörend, grenzend: gegen Osten und Norden an Alexander Clausen; gegen Süden an Viktor Jost; gegen Westen an die Kinder des verstorbenen Georg Siber.

Also geschehen zu oben erwähnter Zeit und Ort und den Parteien vorgelesen in Beisein der hinzugebetenen Zeugen, Aloys, Sohn des verstorbenen Aloys Clausen und Alexander Michel, beide wohnend in Ernen.

Es folgen die Unterschriften.

Für gleichlautende Abschrift:

                                                                           Anton Imhof Schreiber

 
 
 

Kommentare


bottom of page