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1805-08-06 Hildebrand Jost lässt Valentin Clausen eine rechtliche Nachricht zukommen.

  • 5. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

(keiner)


Besonderes zur Schrift

Kurrentschrift. Autor: Johann Joseph Bürcher, Statthalter


Bild des Dokumentinhalts


Transliteration des Textes


Seite 1

Der Ehrende Hyldbrand Jost in Ernen vermeldet dem Ehrenden Valentin Clausen

Sein grus befor!

Vermittelst Billicher bezahlung Werdet ihr Valentin Michel als Gerichts Weibel

aus gebührender erläubnis hiemit Dem besagen Valentin Clausen in Ernen auf dem

Biel rechlich anzeigen. Das erstens vermelter Hyldbrand jost sich wider das von ihme

Clausen Ergangene Verbott auf Eggen im Brand das durch und über sein Guth oder Weid niemand

unterstechen solle Wasser zu führen gäntzlich widerseze, weilen er jost eine authentische

Schrift beyhanden hat, die Weisset, dass die furg für sein wircklich habendes guth auf Eggen im

brand durch Valentin jost Z'Lax anno 1722: den 25: tag aprill erkauft worden, Ebendarum

die furg und recht austricklich behaupte und begehre, oder es werd ihme erwiissen, das jeman

dieses recht wider verkauft oder förmlich entsagt solte haben, indessen begehre er, das er ohnge-

hindert diefur Brauchen und das Wasser führen könne, geche also und warte nicht auf das

Verbott bis die 6: Wochen zum ende. im fall das er Clausen aber etwas wider diesen brauch haben

solte könne er ihn immediate durch den Rechtswegen ansuechen. Zweytens, das er Clausen

verbietten lasse, das man ihme weder mauren noch Zinn abwerffe. Seyn er sehr Zufriden

und weisse nicht söhnlichers so hoffe er jost auf minderstem und unflat in dem


Seite 2

seinigen zu haben, auch begehre er, das eines anderen abraumeten Stein (?) und unflat

verlegt werde ohne seinen Schaden falls wider dies jemand mehr Was ihme Hyldbrand

ungelegenheit oder kösten mehr machen solte Protestier er förmnlich, sowohl wider

die kösten alzeit verlursch es kan hievon um nötherachteten fohlein abschrift

genohmen werden, wohl aber begehrter dies mandat zurück

Gegeben in Fiesch den 6: augstmonat 1805

 

                                                                                                             Zugelassen laut Rechten

                                                                                                              Bürcher diesfahls

                                                                                                              Richter

 

(neue, schwache Schrift)

angezeigt dem

Valentin Clausen den 8

augsten 1805

Valentin Michel

Weibel



Vereinfachter Text

 

Der ehrbare Hildebrand Jost in Ernen richtet als erstes dem ehrbaren Valentin Clausen seinen Gruss aus!

 

Mit angemessener Bezahlung werdet Ihr Valentin Michel als Gerichts-Weibel hiermit dem besagten Valentin Clausen in Ernen auf dem Biel diese Anzeige übergeben. Als erstes widersetzt sich Hildebrand Jost gegen das von ihm, Clausen ergangene Verbot, dass auf Eggen im Brand, dass über sein Gut oder Weide niemand sich unterstehen wolle Wasser zu führen. Er, Jost besitze eine autentische Schrift, die auseist, dass die Furg für sein Gut auf Eggen im Brand durch Valentin Jost zu Lax am 25. April 1722 gekauft worden ist. Darum bestehe er ausdrücklich auf die Furg, ausser man könne ihm beseisen, dass jemand dieses Recht wieder verkauft haben sollte. Indessen will er ungehindert das Wasser dort führen können. Er warte nicht die 6 Wochen nicht ab. Im Falle, dass er, Clausen aber etwas gegen diesen Brauch habe, so soll er ihn unverzüglich auf dem Rechtswege informieren.

Zweitens, dass er, Clausen verbeiten lasse, dass man ihm weder Mauren noch Zinn abwerfe (?). Sei er sehr zufrieden und versöhnlich, so hoffe er, Jost auf das und dass kein Unrat auf seinem Land zu haben. Auch begehre er, dass keine Steine und Unrat verlegt und ihn schädigen werde. Er protestiert förmlich gegen Ungelegenheiten, die ihm Kosten verursache. (Rest unverständlich)

Gegeben in Fiesch, den 6. August 1805.

 

Rechtens zugelassen

Bürcher, Richter

 

(neue, schwache Schrift)

Dem Valentin Clausen angezeigt, den 8. August 1805

Valentin Michel, Weibel



 
 
 

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