1803-10-10 Testament der Anna Maria Clausen
- 15. Okt. 2025
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Jan.
Originaltitel des Dokuments
Testamentum nuneupativum
hon: anna maria Clausen
uxoris hon: tefumti joannis
Briw Aragni[1] ut jntro
ab anno 1803: die 10: obris[2]
[1] Aragni = Genitiv von Aragnon, französische Form von Ernen. Die frühesten Namenformen Aragnon lassen eher auf den lat. Personennamen Aranius schliessen
[2] 8bris = 'Oktober' kommt aus dem Lateinischen, von 'octo' (acht), da nach alter Zählweise der Oktober der achte Monat im altrömischen Kalender war. Bei der julianischen Kalenderreform blieb der Name des Monats erhalten.
Besonderes zur Schrift
Schöne Kurrentschrift. Nur der Umschlagstitel ist in lateinischer Schrift.
Bild des Dokumentinhalts




Transliteration des Textes
Titelblatt
Testament der geehrten Anna Maria Clausen, Frau des verstorbenen Johann Briw von Ernen, vom Jahr 1803, den 10. Oktober.
Seite 1
Im Namen des allerhöchsten Amen: Anno Tausent acht-
hundert und drey, den 10:ten Tag Weinmonat zu Ernen
in der Behausung des Weisen Herrn orts Präsidenten Johann
Briw, ist alda vor mir offener Schreiber und zu Endts unter-
melten Zeigeren persöhnlich vorkommen die Tugendsamme
fromme Ehrbahre Widfrau anna maria Clausen, eine
hinderlassene des seeligen Joannis Briw in der Burgschafft
Ernen, welche da ihres freyen Willens umgezwungen, umge-
hindert bey guttem Sinn, Verstandt, gedächnis in betrachtung gezogen
das einem jeden menschen dieser landschafft frey steche einen lesten Willen
oder Testament (lat.) zu Errichten. derohalben an heit vorsich genohmen deren
eines zu machen, und zwahr volgendes. Erstens befiihlet sie ihre liebe
Seel Gott dem almächtigen ihres erschaffers bestens an, der Göttlichen
Mutter, ihrer heiligen Namens Patröny und allen heiligen Gottes.
Zweytens ihr leib der Erden. Drytens begehrt sie, dass sie laut Catholischem
gebrauch Zur Erden bestattet und begraben werde. Viertens Was zu ihren
Seelen heil betrifft hat sie volgendes verordnet. Nemlichen sie gibt
ein Stücklein Matten für heilige messen zu ihren Seelenheil lesen zu lassen
so da gelegen im geschnid deren von Ernen, ein ort wo mans nent auf der
Mirgen unter dem Wuhr. So von Sonnenaufgang anstössig an die
Erden der Erben des seeligen Josephs Briw beym schüshaus, gegen Mittag
an den Wuhr, gegen abend johann joseph Michligs Erben, gegen Mittnacht
Joseph Clausen. item hat sie wider an heilige Messen verordnet und
gegeben ein kleines ackerlein, so da im Erner geschnid im
Ort wo mans nent in Wischenfeld gelegen, diese gedachte verornete
Seite 2
Matten und acker solle aufs neü geschätz werden. und was alsdan die
Schazung heraus komt, solle ihre kinder so viell geld den hochwürdigen
Geistlichen herrn in Ernen einhändigen, und sie die kinder könne das gut
behalten, die hochwürdigen Herrn solle zu ihren Seelenheil die heilige
Messen theils in der Pfarkirchen, theils im Ernerwald bey der Mutter
Gottes gelesen werden. Im fall aber die Kinder das gut nicht behalten
wolten, solle das gut dem höchstbiettenden verkaufft werden. item
hat sie verordnet: das also gleich nach ihren hinscheid zwey fischy [1]korn
theils den hausarmen, theils den Lauffenden ausgetheilt werde. item was
ihr zeitliches anbelangt hat sie volgende Dispositionen gemacht. als Erstens
aus besonderen liebe und Zuneiigung, geleisteten hilff, und diensten so ihr
Testiererin (lat.) jhre liebe Tochter ihr schon und annoch erweissen werde. gegen
diese gibt und schänckt sie jhren lieben Tochter anna maria catharina
Briw[2] für hin und alzeit ein stuck Matten und acker, so dagelegen im
geschnid deren von Ernen, im ort wo mans nent in Wischenfeld, so von
Sonnenaufgang und Mittag anstössig an die Erden des seeligen Joseph im-
hoffts gewester Handelsmann, gegen abend joseph imhoffs im underen
hengard, gegen mitnacht theils des gedachten seeligen joseph imhoffs, theils
der Erben Marthy Sigristen, dazu gibt sie ihr schühr, stall, und stadelrechty,
Wasser und dessen furg, samt allen dazugehörigen rechtsamkeiten. item
gibt sie ihren lieben gedachten Tochter ihr antheil und rechtsamkeit in
dem Zustock oder stubly, so da zu Ernen bey ihren Wohnhaus gelegen,
samt freyen Ein und ausgang, fürhin und alzeit. item hat sie verordnet, und
ihren lieben tochter geschänckt ein kuhe; das sie nach ihrem belieben
ein von ihren zwey kühenen, so sie gehabt ohnschädlich ihres Erbtheil
[1] Fischi (auch Fischel) = grosses Getreidemass, entspricht 6 Napf
[2] Anna Maria Catharina Briw war dann schon 29 und hat dann mit 33 Hildebrand Jost geheiratet.
Seite 3
Zum vorausnehmen könne und für alzeit behalten. item hat sie verordnet und
Betten wollen, dass der weise herr orts Präsident johann Briw in Ernen
sich ihren lieben Tochter annehmen und bey stechen , und für sie schaffen
Walten wolte, sowohl bey der vertheilung, als was sie sonst mächte nöthig haben.
Überdies verlangt und befiihlet sie die Testiererin: das alsogleich nach ihr
hinscheid die an Gottesdienst verordnete gut verkaufft und geschätz werde, oder wen
es ihre Kinder behalten, das sie soviell das gut betrifft, das geld sogleich den
hochwürdigen Herrn Eingehändiget werden, und die heilige messen gelesen
werde. übrigens sezet sie ihre Wahre kinder alle gleich von welchen sie
hier keine meldung gemacht als ihre Erben laut gebung und rechten. Sie
befiihlet den selben, das sie mit einander in Frid und Eynigkeit theile. Welches sich
aber von ihnen nicht darein schücken wolte, von dessen Theil, solle der drytte
theil an Gottesdienst verwendet werden und solte dies nicht als ein Testament
gelten, so solle es als ein Codicil, oder wie es am besten und kräftigsten bestehen
kan und mag gelten, und dies sey ihr austrucklicher lester Wihl, der solle und
müsse bestechen, und nachgelebt werden. also geschechen in gegenward der
hier Zugebettenen und beruffenen Zeigeren, als in den Persohnen des
Ehrsammen und erfahrnen Meisters Valentin Bortis zu viesch beym Kloster
seines handwerckts ein Schreyner, und des Ehrenden jünglings Ignatz Lauwiner
von ausserbinn, dermahlen in diensten johann Briw in Ernen, und meines
offenem Schreibers Johann Joseph Bürchers.
Auf einer ebenfalls vorliegenden Kopie des Testaments steht noch
Es seyn hiermit kund und zu wüssen, dass dieses Testament ich in aller Threü von Wort
zu Wort aus meiner habig heraus geschriben und soll dem Original, was die Substantz
betrüfft volkommen gleich seyn. so geschechen anno 1803: den 11:ten Christmonat
durch mich johann joseph Bürcher offener Schreiber.
Vereinfachter Text
Testament der geehrten Anna Maria Clausen, Frau des verstorbenen Johann Briw von Ernen, vom Jahr 1803, den 10. Oktober.
lm Namen des Allerhöchsten. Amen. Anno 1803, den 10. Oktober zu Ernen in der Behausung des weisen Herrn Orts-Präsidenten Johann Briw[1], ist allda vor mir öffentlichem Schreiber und unterzeichneten Zeugen persönlich erschienen die tugendsame, ehrbare Witfrau Anna Maria Clausen[2],, eine Hinterlassene des seligen Johann Briw[3] in der Burgschaft Ernen, welche da freien Willens ungezwungen, ungehindert, bei gutem Sinn, Verstand, Gedächtnis in Betrachtung gezogen, dass es einem jeden Menschen dieser Landschaft frei stehe, einen letzten Willen oder Testament zu errichten, derohalben sie es sich für heute vorgenommen hat und zwar folgendes:
Erstlich befiehlt sie ihre liebe Seele Gott, dem allmächtigen, ihrem Erschaffer der göttlichen Mutter, ihrer heiligen Namenspatronin und allen Heiligen Gottes bestens an.
Zweitens ihr Leib der Erde.
Drittens begehrt sie, dass sie laut katholischem Gebrauch zur Erde bestattet und begraben werde.
Viertens, was ihr Seelenheil betrifft, hat sie folgendes verordnet. Nämlich gibt sie ein Stücklein Matte um für ihr Seelenheil heilige Messen um lesen zu lassen, gelegen im Geschnitt derer von Ernen im Ort wo man's nennt auf der Mirgen unter dem Wuhr, gegen Osten anstössig an die Erden der Erben des seligen Joseph Briw beim Schiessstand, gegen Süden an den Wuhr grenzend, gegen Westen an Johann Joseph Michlig Erben, gegen Norden an Joseph Clausen.
Weiter hat sie noch mehr heilige Messen verordnet und dafür ein kleines Äckerlein gegeben, gelegen im Erner Geschnitt, im Ort genannt Wischenfeld.
Die Matte und der Acker sollen neu geschätzt werden und was die Schätzung ergibt, sollen ihre Kinder den hochwürdigen geistlichen Herren in Ernen einhändigen, und die Kinder können das Gut behalten. Die hochwürdigen Herren sollen zu ihrem (der Testiererin) Seelenheil die heiligen Messen teils in der Pfarrkirche, teils im Ernerwald bei der Mutter Gottes lesen. Falls die Kinder jedoch das Gut nicht behalten wollen, so solle das Gut dem Höchstbietenden verkauft werden.
Weiter hat sie verordnet, dass gleich nach ihrem Hinscheid zwei Fischi Korn teils den einheimischen Armen, teils den Fahrenden ausgeteilt werde.
Was ihr Zeitliches anbelangt, hat sie folgende Dispositionen gemacht.
Als Erstes aus besondererer Liebe und Zuneigung für geleistete Hilfe und Dienste, die ihr ihre liebe Tochter bis jetzt und zukünftig erwiesen habe und werde, gibt und schenkt sie ihrer lieben Tochter Anna Maria Catharina Briw ein Stück Matte und Acker, gelegen im Geschnitt deren von Ernen im Ort wo man's nennt Wischenfeld, gegen Osten und Süden anstössig an die Erben des seligen Joseph lmhoff, ehemaliger Hauptmann, gegen Westen Joseph lmhoff im unteren Hengert, gegen Norden teils des genannten seligen Joseph lmhoff, teils der Erben Marty Sigristens. Dazu gibt sie ihre Scheune-, Stall- und Stadelrechte, Wasser und dessen Furg samt allen dazugehörigen Rechten. Ferner gibt sie ihrer genannten lieben Tochter ihren Anteil und ihre Rechte in dem Stübli zu Ernen bei ihrem Wohnhaus, samt eigenem Ein- und Ausgang. Weiter hat sie verordnet und ihrer lieben Tochter eine Kuh geschenkt, welche sie noch vor der Erbteilung nach ihrem Belieben aus ihrer beiden Kühe auswählen kann.
Weiter hat sie angeordnet und gebeten, dass der weise Herr Orts-Präsident Johann Briw in Ernen sich ihrer lieben Tochter annehmen und beistehen und für sie sachwalten wolle, sowohl bei der Verteilung, als was sie sonst möchte nötig haben. Überdies verlangt und befiehlt die Testiererin, dass alsogleich nach ihrem Hinschied die an Gottesdienste verordneten Güter verkauft und geschätzt werden oder wenn es ihre Kinder behalten sollten, dass das Geld sogleich den hochwürdigen Herrn auszuhändigen ist und die heiligen Messen gelesen werden. Im Übrigen setzt sie ihre anderen Kinder[4], welche hier nicht aufgezählt sind alle zu gleichen Teilen als ihre Erben ein. Sie befiehlt denselben, dass sie miteinander in Frieden und Einigkeit leben. Wenn sich aber eines von ihnen nicht darin schicken wollte, von dessen Teil solle der dritte Teil an Gottesdienst verwendet werden. Und sollte dies nicht als Testament gelten, so solle es als ein codicill[5] oder wie es am besten und ehesten gelten kann. Dies sei ihr ausdrücklicher letzter Wille, der solle und müsse geschehen und eingehalten werden.
Also geschehen in Gegenwart der hinzu gebetenen Zeugen in den Personen des ehrsamen und erfahrenen Meisters Valentin Bortis zu Fiesch beim Kloster, Schreiner, und des ehrsamen Jünglings lgnatz Lauwiner von Ausserbinn, früher in Diensten des Johann Briw in Emen, und mir öffentlichem Schreiber Johann Joseph Bürcher.
In der ebenfalls vorhandenen Kopie des Testament steht am Ende noch folgendes.
Es sei hiermit verkündet, dass ich dieses Testament in aller Treue wörtlich und eigenhändig geschrieben habe und es dem Original, was den Inhalt betrifft vollkommen gleich sei.
So geschehen Anno 11803, dem 11. Dezember durch mich Johann Joseph Bürcher, öffentlicher Schreiber.
[1] Johann Briw (1751-1812), Sohn aus zweiter Ehe von Josef Briw mit Ursula Volken war der erste «Maire» unter französicher Herrschaft. Der Vater Josef Briw war ein Bruder von Johann Briw (geb. 1697) und dieser der Schwiegervater von Anna Maria Clausen
[2] Anna Maria Clausen war verheiratet mit Johann Josef Briw (1736-1799)
[3] Johann Josef Briw (1736-1799), ein Sohn von Johann Briw (geb. 1697) und Enkel meines Vorfahren Joseph Briw, ist 63jährig als Kommandant bei Lax im Kampf gegen die Franzosen gefallen.
[4] Die anderen Kinder, soweit bekannt: Josef Briw (1769-1798), war zum Zeitpunkt des Testaments bereits verstorben (gefallen im Krieg wie ihr Ehemann, aber whs. im Königreich Savoyen). Johann Briw (geb. 1770) Todesjahr nicht bekannt, aber angeblich auf der Luchsjagd von einem Luchs gebissen und daran verstorben. Franz Briw hat dann 1807 Barbara Jentsch geheiratet. Siehe Schrift «1813-10-28 Erlaubnis für Barbara Jensch sich von Ihrem Mann Franz Briw zu trennen»
[5] Als Kodizill (codicil) wird ein Zusatz zu einem Testament bezeichnet, das dessen Wirksamkeit nicht berührt.




Kommentare