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1802-03-29 Richterliches Aufgebot

  • 18. Okt. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

Kein Titel


Besonderes zur Schrift

Schöne Kurrentschrift. Trotzdem ist der Inhalt wegen der juristischen Sprache schierig zu verstehen. Autor Johann Joseph Jost.


Bild des Dokumentinhalts


Transliteration des Textes

Titelblatt

Kein Titelblatt, keine Adresse. An wen sich das Aufgebot richtet wird nicht erwähnt


Seite 1

Johann Joseph Jost der Zeit President des Ernerischen Bezirks Gerichts-

hoffes mehldet euch Joseph Hoffer dem kleinen von Ernen seinen Grust ,

 

Anbey wird eüch hierdurch auf Instanz Aloys Rothen von Briger Thermen

als Vogten deren Kinderen Weyland Andreas Tscherig von besagtem Thermen

rechtlich verdeütet und angekündet das Ihr als prasumptiverb besagter

seiner vogtkinderen auf den 3ten aprillen um 1 uhr Nachmittag

zu Brig von dem Herren Bartholome Perrig derweiligen Richter des Bezirk

der Pfaarey Glys in dessen Behausung erscheinet und eüch stellet um die

Vogt Rechnung erwehnter seiner Vogtkinderen zu vernehmen und abzuhören,

als auch Urtheil zu vernehmen wer oder welcher von Rechten aus schulldig

seyn benante seine vogtkinder zu handen zu nehmen und zu erhalten, auch wer

schulldig seyn seine resignirende vogtey deryselben auf sich zu nehmen und zu

verwalten. Solltet ihr aber wider alles Vermuthen an besagter Zeit und Ohrt

nicht erscheinen so werdet Ihr nachgehns laut Anweisung deren Rechten weitter

behandlet werden, in diesem Falle aber protestiert Instant um alle Kösten

Schaden, und was Rechtes seyn wird, mit Befehl dass Ihr dieses dem

überbringenden Gerichtsdiener zurückgebet das die Abschrift für eüch

vorbehalten sofehren Ihr eine verlanget. gegeben zu Brig den 29.sten Merzen

1802 –(neue Schrift:) Obiges zuogelassen |: in quantum de Jure |

                                                                                                              Jost President.



Vereinfachter Text

Johann Joseph Jost[1], derzeit Präsident des ernerischen Bezirks-Gerichtshofs meldet Euch den Gruss von Joseph Imhof, dem Kleinen.

Auf Begehren von Alois Rothen von Briger Thermen als Vogt der Kinder des verstorbenen Andreas Tscherrig von Thermen wird Euch[2]hierdurch mitgeteilt, dass Ihr als Präsumptiverbe[3] dieser Kinder am 3. April um 1 Uhr Nachmittags vor dem Herrn Bartholomäus Perrig, derzeit Richter des Bezirks der Pfarrei Glis in dessen Behausung zu erscheinen habt.

Ihr sollt die Vogt-Rechnung der erwähnten Vogtkinder vernehmen und auch das Urteil vernehmen, wer von Rechts wegen seine Vogtkinder aufzunehmen und zu unterhalten. Weiter auch wer verantwortlich sei, die Vogtei (welche A. Rothen abgeben will) derselben zu übernehmen und zu verwalten.

Solltet Ihr aber wider alle Vermutung an besagtem Ort und Zeit nicht erscheinen, so werdet Ihr nachgehend auf Anweisung des Rechts behandelt werden. In diesem Falle jedoch verlangt der Kläger Schadenersatz und was Rechtens sein wird mit Befehl, dass ihr dieses Schreiben dem überbringenden Gerichtsdiener zurückgebt, vorbehältlich einer Abschrift, sofern Ihr eine verlangt.

Gegeben zu Brig, den 29. März 1802

(neue Schrift)

Obiges zugelassen, «in quantum de jure»

                                                                                                              Jost, Präsident


[1] Johann Joseph Jost (1731-1805), Sohn des Joseph Ignaz Jost und der Anna Maria Perren, war in 1. Ehe verheiratet mit Luzia Sigristen (1731-1768), Schwester des Landeshauptmanns Jakob Valentin Sigristen

[2] An wen sich dieses Aufgebot richtet bleibt unklar

[3] Präsumptiv Erbe = Mutmaßlicher Erbe. ... im anglo-amerikanischen Recht die Bezeichnung für einen Erben, der noch durch die Geburt eines Erben mit höherrangigem Recht aus seiner Stellung verdrängt werden kann.


 
 
 

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