1802-03-29 Richterliches Aufgebot
- 18. Okt. 2025
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Originaltitel des Dokuments
Kein Titel
Besonderes zur Schrift
Schöne Kurrentschrift. Trotzdem ist der Inhalt wegen der juristischen Sprache schierig zu verstehen. Autor Johann Joseph Jost.
Bild des Dokumentinhalts

Transliteration des Textes
Titelblatt
Kein Titelblatt, keine Adresse. An wen sich das Aufgebot richtet wird nicht erwähnt
Seite 1
Johann Joseph Jost der Zeit President des Ernerischen Bezirks Gerichts-
hoffes mehldet euch Joseph Hoffer dem kleinen von Ernen seinen Grust ,
Anbey wird eüch hierdurch auf Instanz Aloys Rothen von Briger Thermen
als Vogten deren Kinderen Weyland Andreas Tscherig von besagtem Thermen
rechtlich verdeütet und angekündet das Ihr als prasumptiverb besagter
seiner vogtkinderen auf den 3ten aprillen um 1 uhr Nachmittag
zu Brig von dem Herren Bartholome Perrig derweiligen Richter des Bezirk
der Pfaarey Glys in dessen Behausung erscheinet und eüch stellet um die
Vogt Rechnung erwehnter seiner Vogtkinderen zu vernehmen und abzuhören,
als auch Urtheil zu vernehmen wer oder welcher von Rechten aus schulldig
seyn benante seine vogtkinder zu handen zu nehmen und zu erhalten, auch wer
schulldig seyn seine resignirende vogtey deryselben auf sich zu nehmen und zu
verwalten. Solltet ihr aber wider alles Vermuthen an besagter Zeit und Ohrt
nicht erscheinen so werdet Ihr nachgehns laut Anweisung deren Rechten weitter
behandlet werden, in diesem Falle aber protestiert Instant um alle Kösten
Schaden, und was Rechtes seyn wird, mit Befehl dass Ihr dieses dem
überbringenden Gerichtsdiener zurückgebet das die Abschrift für eüch
vorbehalten sofehren Ihr eine verlanget. gegeben zu Brig den 29.sten Merzen
1802 –(neue Schrift:) Obiges zuogelassen |: in quantum de Jure |
Jost President.
Vereinfachter Text
Johann Joseph Jost[1], derzeit Präsident des ernerischen Bezirks-Gerichtshofs meldet Euch den Gruss von Joseph Imhof, dem Kleinen.
Auf Begehren von Alois Rothen von Briger Thermen als Vogt der Kinder des verstorbenen Andreas Tscherrig von Thermen wird Euch[2]hierdurch mitgeteilt, dass Ihr als Präsumptiverbe[3] dieser Kinder am 3. April um 1 Uhr Nachmittags vor dem Herrn Bartholomäus Perrig, derzeit Richter des Bezirks der Pfarrei Glis in dessen Behausung zu erscheinen habt.
Ihr sollt die Vogt-Rechnung der erwähnten Vogtkinder vernehmen und auch das Urteil vernehmen, wer von Rechts wegen seine Vogtkinder aufzunehmen und zu unterhalten. Weiter auch wer verantwortlich sei, die Vogtei (welche A. Rothen abgeben will) derselben zu übernehmen und zu verwalten.
Solltet Ihr aber wider alle Vermutung an besagtem Ort und Zeit nicht erscheinen, so werdet Ihr nachgehend auf Anweisung des Rechts behandelt werden. In diesem Falle jedoch verlangt der Kläger Schadenersatz und was Rechtens sein wird mit Befehl, dass ihr dieses Schreiben dem überbringenden Gerichtsdiener zurückgebt, vorbehältlich einer Abschrift, sofern Ihr eine verlangt.
Gegeben zu Brig, den 29. März 1802
(neue Schrift)
Obiges zugelassen, «in quantum de jure»
Jost, Präsident
[1] Johann Joseph Jost (1731-1805), Sohn des Joseph Ignaz Jost und der Anna Maria Perren, war in 1. Ehe verheiratet mit Luzia Sigristen (1731-1768), Schwester des Landeshauptmanns Jakob Valentin Sigristen
[2] An wen sich dieses Aufgebot richtet bleibt unklar
[3] Präsumptiv Erbe = Mutmaßlicher Erbe. ... im anglo-amerikanischen Recht die Bezeichnung für einen Erben, der noch durch die Geburt eines Erben mit höherrangigem Recht aus seiner Stellung verdrängt werden kann.




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