1800-02-13 Haushaltzusammenlegung Joseph Imhof und Hildebrand Jost
- 25. Okt. 2025
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Originaltitel des Dokuments
Kein Titel. Autor. Valentin Clausen
Besonderes zur Schrift
Recht gut lesbare Kurrentschrift. "en" am Wortende oft abgekürzt.
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Transliteration des Textes
Erste Seite
Im Jahr 1800 den 13ten Hornung haben die
Ehrsame Männer, nehmlich Joseph Imhoff im undern
und übereinkomnus gemacht, und beschlossen, wie folget. Diese
obgemelte haben ihre haushaltung zusammen gelegt, und
ihr Vüch schätzen lassen. als erstlich, des Joseph Imhoff (whs. Pfund)
kühe sind geschätzt. Erstlich, der Hebel genant geschätzt 38
item die 2te genant das musle geschätzt 34
item die 3te genant das felde 50
item die 4te genant das wisnase 44
item 5te genant das kole 40
item das rind 25
Zusammen 230
(Einheit: durchgestrichenes V, wahrscheinlich Pfund)
5 schaaf stück
3 geiss stück
[1] Josef Imhof ist der Vater von Anna Maria Imhof (1769-1803), die erste Ehefrau von Hildebrand Jost (1770-1831)
[2] Hildebrand Jost (1770-1831) mein Urururgrossvater
Seite 2
(Whs. Batzen)
Item an fetten hauskäs 182
Item zwei Ziger stück
Item mageres Hauskäs 31
Item alter alp käs 205 ½
Item an Speck 25
Item schaaff fleisch 11
Item an rind fleisch 11
Item an schmaltz 4 ½
Item an Salz 56
Item an gesottnes ancken 30
Item an wollen 11
Item an weitz fische[1] 5 ½
Item an korn fische 30 ½
Dieses obige ist zuwissen, dass alles kleingewicht sein.
Item hier folget die auferzeichnung des hildebrands Jost (whs. Pfund)
als Erstlich an kuhenen, das felde 50
Item die rema 39
Item die meuscha 31
[1] fische: Das Fischel war ein Schweizer Maß im Kanton Wallis. Es war gleichzeitig Volumenmaß und Flächenmaß
1 Fischel (alt) = 4 Napf = 25 Liter
Seite 3
Item ein geiss
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| (whs. Batzen) |
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| (wsh. Batzen) |
Item | fettes hauskäs | 19 | Item | alter alp käs | 5 |
Item | ein Zigerstuck |
| Item | grüner alp käs | 54 |
Item | an speck | 1 | Item | an salz | 142 |
Item | an schaaff fleisch | 2 | Item | an weitz fische | 2 |
Item | an rind fleisch | 3 | Item | an korn fische | 10 |
Item | an schmaltz | 3 |
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dieses alles klein gewicht
Alle hier vorgeschribene, angeschribene fahrende Sachen
soll nachmahlen ein jeden (wan es durch todtfall, oder sonst
zwischen disen zwey partheyen zu einestheilung kombt)
ergentz werden.
Die übrige hausräth, da ist tisch und bethgwand, und instru
menten soll ein jeder, was zuvor sein gewesen, vorausnemen
aber was sie neues anschaff, soll durch diemit in 2 getheilt werden
weiter ist zu wissen, dass von acker und mathen, von garthen
und baumfrüchten, dass, was gesammlet ist soll von beyderen
Seite 4
Lütheren in zwey getheilt werden. nehmlich der halbe theil dem
obengemelten Joseph imhoff oder seine Erben, der halb andre
theil dem obemelten Hildebrand Jost, oder seine Erben.
Ubrigens solte es auf oder abgang, fürschlag oder abgang in ihr
haushaltung erfolgen so seind sie mit nutz und beschward besammen.
Noch soll zu wissen sein, dass, wan dem einten, oder anderten eine
Erbschaft solte zufallen, dass er den bluomen, oder benutzung
solle lassen einfliesen.
Und dieses ist geschehen in der behausung des obgemelten
Joseph Imhoff, in gegenwart des Joseph Imhoff, und hildebrand
Jost, und weiber und kinder. und der Ehrsame Man alowis
Clausen, ein Sohn Johan Mathe Clausen, und ich Valentin
Clausen, ein Sohn Joseph Frideric Clausen von der
Burgschaft Ernen
(es folgen die Unterschriften)
ich joseph im hoff bekenne wie oben stäts
ich hiltebrantt jost bekene wie oben stätt
Vereinfachter Text
Im Jahr 1800, den 13. Februar haben die ehrsamen Männer, nämlich Joseph Imhoff im Unteren Hengert und Hildebrand Jost, sein Schwiegersohn eine Vereinbarung getroffen und folgendes beschlossen.
Die genannten haben ihre Haushaltungen zusammen gelegt und ihr Vieh schätzen lassen.
Als erstes die Habe von Joseph Imhof.
(Es folgt die Aufzählung mit Namen von 5 Kühen und einem Rind, gefolgt von 5 Schafen und 3 Geissen, dann die Aufzählung von haltbaren Nahrungsmitteln mit geschätztem Preis in Batzen)
Als zweites der Besitz von Hildebrand Jost.
(3 Kühe, eine Geiss und haltbare Nahrungsmittel mit geschätztem Wert)
Alles hier aufgezählte soll ersetzt werden, sollte es zu einem Todesfall oder sonstwie zu einer Teilung kommen.
Der übrige Hausrat, ein Tisch und Bettzeug sowie Instrumente, soll eine jeder, was zuvor ihm gehörte zu isch nehmen. Was sie jedoch neu anschaffen soll durch 2 geteilt werden. Weiter wird festgehalten, dass von Äckern und Matten, von Garten und Baumfrüchten in zwei geteilt werden, nämlich der halbe Teil dem Joseph Imhof oder seinen Erben und der andere halbe Teil dem Hildebrand Jost oder seinen Erben.
Sollte es zu Streit oder Trennung kommen so haften die beiden mit Nutzen und Pflichten. Sollte dem einen oder dem anderen der beiden eine Erbschaft zufallen, so soll jeder das in den gemeinsamen Haushalt einbringen.
Diese Vereinbarung wurde getroffen in der Behausung des genannten Joseph Imhof in Gegenwart des Joseph Imhof und Hildebrand Jost sowie deren Weiber und Kinder. Weiter anwesend waren als Zeugen der ehrsame Mann Alois Clausen, ein Sohn von Johann Mathäus Clausen und ich, Valentin Clausen, ein Sohn Joseph Frederic Clausen von der Burgschaft Ernen
Ich Joseph Imhof bekenne wie es oben steht
Ich Hildebrand Jost bekenne wie es oben steht.




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