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1800-02-13 Haushaltzusammenlegung Joseph Imhof und Hildebrand Jost

  • 25. Okt. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

Kein Titel. Autor. Valentin Clausen


Besonderes zur Schrift

Recht gut lesbare Kurrentschrift. "en" am Wortende oft abgekürzt.


Bild des Dokumentinhalts

Transliteration des Textes

Erste Seite

Im Jahr 1800 den 13ten Hornung haben die

Ehrsame Männer, nehmlich Joseph Imhoff im undern

hengarten[1] und Hildebrand Jost[2] sein tochterman ein merth,

und übereinkomnus gemacht, und beschlossen, wie folget. Diese

obgemelte haben ihre haushaltung zusammen gelegt, und

ihr Vüch schätzen lassen. als erstlich, des Joseph Imhoff             (whs. Pfund)

kühe sind geschätzt. Erstlich, der Hebel genant geschätzt                   38

item die 2te genant das musle geschätzt                                                 34

item die 3te genant das felde                                                                     50

item die 4te genant das wisnase                                                                44

item 5te genant das kole                                                                              40

item das rind                                                                                                  25

                                                                       Zusammen                             230

(Einheit: durchgestrichenes V, wahrscheinlich Pfund)

5 schaaf stück

3 geiss stück


[1] Josef Imhof ist der Vater von Anna Maria Imhof (1769-1803), die erste Ehefrau von Hildebrand Jost (1770-1831)

[2] Hildebrand Jost (1770-1831) mein Urururgrossvater


Seite 2

                                                                                                                (Whs. Batzen)

Item an fetten hauskäs                                                                              182

Item zwei Ziger stück

Item mageres Hauskäs                                                                                31

Item alter alp käs                                                                                        205 ½

Item an Speck                                                                                                 25

Item schaaff fleisch                                                                                        11

Item an rind fleisch                                                                                        11

Item an schmaltz                                                                                            4 ½

Item an Salz                                                                                                      56

Item an gesottnes ancken                                                                              30

Item an wollen                                                                                                 11

Item an weitz fische[1]                                                                                     5 ½

Item an korn fische                                                                                        30 ½

 

Dieses obige ist zuwissen, dass alles kleingewicht sein.

 

Item hier folget die auferzeichnung des hildebrands Jost            (whs. Pfund)

als Erstlich an kuhenen, das felde                                                                 50

Item die rema                                                                                                    39

Item die meuscha                                                                                             31


[1] fische: Das Fischel war ein Schweizer Maß im Kanton Wallis. Es war gleichzeitig Volumenmaß und Flächenmaß

1 Fischel (alt) = 4 Napf = 25 Liter


Seite 3

Item ein geiss                                                                                                                

 

 

 

(whs. Batzen)

 

 

(wsh. Batzen)

Item

fettes hauskäs

19

Item

alter alp käs

5

Item

ein Zigerstuck

 

Item

grüner alp käs

54

Item

an speck

1

Item

an salz

142

Item

an schaaff fleisch

2

Item

an weitz fische

2

Item

an rind fleisch

3

Item

an korn fische

10

Item

an schmaltz

3

 

 

 

dieses alles klein gewicht

Alle hier vorgeschribene, angeschribene fahrende Sachen

soll nachmahlen ein jeden (wan es durch todtfall, oder sonst

zwischen disen zwey partheyen zu einestheilung kombt)

ergentz werden.

Die übrige hausräth, da ist tisch und bethgwand, und instru

menten soll ein jeder, was zuvor sein gewesen, vorausnemen

aber was sie neues anschaff, soll durch diemit in 2 getheilt werden

weiter ist zu wissen, dass von acker und mathen, von garthen

und baumfrüchten, dass, was gesammlet ist soll von beyderen


Seite 4

Lütheren in zwey getheilt werden. nehmlich der halbe theil dem

obengemelten Joseph imhoff oder seine Erben, der halb andre

theil dem obemelten Hildebrand Jost, oder seine Erben.

Ubrigens solte es auf oder abgang, fürschlag oder abgang in ihr

haushaltung erfolgen so seind sie mit nutz und beschward besammen.

Noch soll zu wissen sein, dass, wan dem einten, oder anderten eine

Erbschaft solte zufallen, dass er den bluomen, oder benutzung

solle lassen einfliesen.

Und dieses ist geschehen in der behausung des obgemelten

Joseph Imhoff, in gegenwart des Joseph Imhoff, und hildebrand

Jost, und weiber und kinder. und der Ehrsame Man alowis

Clausen, ein Sohn Johan Mathe Clausen, und ich Valentin

Clausen, ein Sohn Joseph Frideric Clausen von der

                                  Burgschaft Ernen

 

(es folgen die Unterschriften)

 

ich joseph im hoff bekenne wie oben stäts

ich hiltebrantt jost bekene wie oben stätt


Vereinfachter Text

Im Jahr 1800, den 13. Februar haben die ehrsamen Männer, nämlich Joseph Imhoff im Unteren Hengert und Hildebrand Jost, sein Schwiegersohn eine Vereinbarung getroffen und folgendes beschlossen.

Die genannten haben ihre Haushaltungen zusammen gelegt und ihr Vieh schätzen lassen.

Als erstes die Habe von Joseph Imhof.

(Es folgt die Aufzählung mit Namen von 5 Kühen und einem Rind, gefolgt von 5 Schafen und 3 Geissen, dann die Aufzählung von haltbaren Nahrungsmitteln mit geschätztem Preis in Batzen)

Als zweites der Besitz von Hildebrand Jost.

(3 Kühe, eine Geiss und haltbare Nahrungsmittel mit geschätztem Wert)

 

Alles hier aufgezählte soll ersetzt werden, sollte es zu einem Todesfall oder sonstwie zu einer Teilung kommen.

Der übrige Hausrat, ein Tisch und Bettzeug sowie Instrumente, soll eine jeder, was zuvor ihm gehörte zu isch nehmen. Was sie jedoch neu anschaffen soll durch 2 geteilt werden. Weiter wird festgehalten, dass von Äckern und Matten, von Garten und Baumfrüchten in zwei geteilt werden, nämlich der halbe Teil dem Joseph Imhof oder seinen Erben und der andere halbe Teil dem Hildebrand Jost oder seinen Erben.

Sollte es zu Streit oder Trennung kommen so haften die beiden mit Nutzen und Pflichten. Sollte dem einen oder dem anderen der beiden eine Erbschaft zufallen, so soll jeder das in den gemeinsamen Haushalt einbringen.

 

Diese Vereinbarung wurde getroffen in der Behausung des genannten Joseph Imhof in Gegenwart des Joseph Imhof und Hildebrand Jost sowie deren Weiber und Kinder. Weiter anwesend waren als Zeugen der ehrsame Mann Alois Clausen, ein Sohn von Johann Mathäus Clausen und ich, Valentin Clausen, ein Sohn Joseph Frederic Clausen von der Burgschaft Ernen

 

Ich Joseph Imhof bekenne wie es oben steht

Ich Hildebrand Jost bekenne wie es oben steht.



 
 
 

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