1777-10-12 Lehrvertrag beim Schneider in Sitten
- 8. Nov. 2025
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Originaltitel des Dokuments
(keiner)
Besonderes zur Schrift
Kurrentschrift. Recht gut lesbar
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Transliteration des Textes
Seite 1
Ich underschribner erkläre, wie das ich heüt dem 12ten
Weinmonath 1777 auf meinem freyem Willen mit
Joseph Im Hoff in gegendwart seines vatters joseph
Imhoff von gombs einen accord getroffen, und gegen-
wärtigen Vertrag gemacht. Ich verpflichte mich sel-
bem Joseph Imhoff drey jahr das schneider Handwerk
zu lehren fir finf und viertzig krohnen, so sein vatter
zu bezahlen verspricht und vier krohnen fir das auf-
dingen und meiner Ehegemahlin eine feder thaller
zum Trinkgeld. Von welchen 45 Kr. verspricht er den
halben Theil auf zukümpftigen Martini fest zu be-
zahlen sambt die 4 Kr. des aufdingen, den überest
und das trinkgeld in mitler Zeit der lehrjahren.
Wofern ich aber mit Todt abgienge wehrend diser
3. jahren, und der lehrjung nicht im standt wäre mit
seinem Handwerk sein brod zu verdienen, so solle
meine Ehegemahlin auf ihre unkösten selben lehrjung
bey einem anderen meister darstellen bis vollen-
deter drey jahren. Das ledigsprechen aber wird ich
auf meinen unkösten aufhalten. Wan aber der
Lehrjung ohne wichtige oder genugsamme Ursach von
mir vor der zeit darvon gienge, so solle er nach
handwerks-gebrauch mir den ganzen lehrlohn
Seite 2
bezahlen. allso seynd wir mit ein ander ver-
bliben. Urkund dessen
ich Meister
Carle Meyer Schneider
an inwohner zu Sitten
Vereinfachter Text
12. Oktober 1777
Der Unterzeichnende erklärt, dass er mit Joseph Imhof in Gegenwart seines Vaters Joseph Imhof von Goms eine Vereibarung getroffen und vorliegenden Vertrag gemacht hat.
Ich, der Unterzeichnende verpflichte mich Joseph Imhof drei Jahre lang das Schneiderhandwerk zu lehren für 45 Kronen, welche sein Vater verspricht zu bezahlen. Zusätzlich 4 Kronen für Verpflegung und Unterkunft sowie 1 Feder-Thaler für meine Ehegemahlin als Trinkgeld.
Die Hälfte der 45 Kronen verspricht der Vater am nächsten Martini[1] zu bezahlen inklusive die 4 Kronen für Logis und Verpflegung, den Rest und das Trinkgeld nach der Hälfte der Lehrzeit.
Sollte ich jedoch während diesen 3 Jahren sterben und der Lehrling noch nicht im Stande sein mit seinem Handwerk sein Brot zu verdienen, so soll meine Ehegemahlin auf ihre Kosten den Lehrbuben bein einem anderen Lehrmeister einstellen lassen bis zur Vollendung der 3 Lehrjahre.
Falls der Lehrjunge jedoch ohne triftigen Grund die Lehre abbrechen sollte, so ist mir nach Handwerksgebrauch der ganze Lehrlohn zu bezahlen.
So sind wir miteinander verblieben.
Meister Carle Meyer, Schneider
Einwohner zu Sitten
[1] St. Martinstag = 11. November, der übliche Zinstag




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