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1772-11-07 Schuldschein für den Schwiegervater

  • 12. Nov. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Originaltitel des Dokuments

Confessio ad Joannis Studer facta per: joannem Werlen de Birchen

Besonderes zur Schrift

Kurrentschrift. Kleine Schrift auf grobem Papier, eher schlecht zu lesen


Bild des Dokumentinhalts


Transliteration des Textes

Titelseite

Confessio

ad .. Joannis

Studer

facta

per : joannem Wer-

len de Birchen defen

karonice


Seite 2

Im Jahr 1772 den 7ten November zu Sitten in dem

hauss des im Verschribnen ... vertrauedes (?) ist vor

mir unterschribnen offnen Schriber und und nachgemeltne Zeugen

persöhnlich erschinen der Ehrende Joannes Werlen gebirdig

und wohnhafft von birchen des zenden Raren die Tochter

man des verbrauchers (?), welcher wissentlich und wolbedacht

bekennet, dass er schuldig seye und bezahlen solle, nemlich

dem Ehrende Joanni Studer gewester schlosswagner seinem

Schwäger vatter, welcher gegenwährtig, und dise comfession fir

und die seinige aminant (?) oder wem oder welchem Nemlich

eine summen von Zvanzig Kronnen, so er ihm schuldig ist

auss ursach eines empfangnen geld .... redlichem uersp...

beider seits wider disen zedel nichts zu reden oder zu

handlen geschechen in gegenwahrt der Ehrenden Josephi

Nager und und joannis fammatter Tischmacher gesell

hier zu als Zeigen berduffen und gebetten. ...kaufft

den uf mich unterschreibe zu Sitten im Jahr und tag

wie oben der ich bin.

                                                                              Josephy Bryndlen

                                                                              Notar Anwalt

fir welche obgesagte Pfund: 20 gedachter

Joannes Werlen versprichet den Zins

fünfte durch hundert jährlich zu bezahln

so lang dise durch bei ihme oder bei den

Seinige unbezahlt wird verpleiben


Seite 3

mehr hat mit mir unterschribner Schreiber gedachter Joanny

Studer aufzuzeichnen befohlen in gegenwahrt obgeschribnen

Zeigen wie dass er seiner tochter Maria Catharina Studer

obgeschribne Summen der 20 Pfund nach seinem hinscheid

von diser Weld schenckee und sie nit mehr schuldig seyn

fir dise Summen den übrigen erben rechenschaft zu

geben

 

                                                                              in quorum qui ... Josephus

                                                                              Bryndlen Notar Anwalt

 



Vereinfachter Text

Bekenntnis des Johannes Studer erstellt z. Hd. des Johann Werlen von Birchen

Im Jahr 1772 den 7. November zu Sitten ist vor mir, dem unterzeichnenden Schreiber und den unten erwähnten Zeugen persönlich erschienen der ehrenhafte Johannes Werlen gebürtig und wohnhaft in Birchen im Zehnden Raron. Der Schwiegersohn des Johannes Studer bekennt, dass er schuldig sei und bezahlen solle, nämlich dem ehrbaren und hier anwesenden Schwiegervater Johann Studer, gewesener Wagner die Summe von zwanzig Kronen, die er ihm schuldig ist und die er von ihm empfangen habe.Dies ist geschehen in Gegenwart der ehrbaren Joseph Nager und Johannes Pfammatter, Tischmachergeselle, welche als Zeugen hinzugerufen wurden.

Zu Sitten im Jahr und Tag wie oben beschrieben.

                      Josephy Bryndlen                      Notar Anwalt

 

Für die obgenannten 20 Pfund verspricht Johannes Werlen jährlich den Zins von 5% zu bezahlen solange diese Schuld durch ihn und die Seinigen unbezahlt verbleibe.

 

Weiter hat mir Johannes Studer in Gegenwart obgenannter Zeugen aufzuzeichnen befohlen, dass er seiner Tochter Maria Catharina Studer oben genannte Summe von 20 Pfund nach seinem Hinschied schenke und sie diese nicht mehr schuldig sei. Dies sei den übrigen Erben zur Kenntnis gegeben.

 

                                                                              Im Namen der obigen

                                                                              Josephus Bryndlen Notar

 

 





 
 
 

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